Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) Der Rundfunk – ob öffentlich-rechtlich oder privat – ist laut Grundgesetzt Ländersache und wird durch Landesmediengesetzte geregelt. Die Überwachung dieser ist Aufgabe der Landesmedienanstalten. Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) hat Ihren Sitz in Halle (Saale). Die MSA koordiniert grundsätzliche Aufgaben wie Zulassung, Kontrolle und Entwicklung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter in Sachsen-Anhalt. Dazu zählen […]

Der Rundfunk – ob öffentlich-rechtlich oder privat – ist laut Grundgesetzt Ländersache und wird durch Landesmediengesetzte geregelt. Die Überwachung dieser ist Aufgabe der Landesmedienanstalten. Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) hat Ihren Sitz in Halle (Saale). Die MSA koordiniert grundsätzliche Aufgaben wie Zulassung, Kontrolle und Entwicklung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter in Sachsen-Anhalt. Dazu zählen die Sicherung des Jugendschutzes und der Werbegrenzen, das Management von Programmbeschwerden, die Förderung der Bürgermedien, der medienpädagogischen Maßnahmen, der rundfunktechnischen Infrastruktur und die Überwachung der medienrechtlichen Ordnung in Kabelnetzen.
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